Bundesanstalt Technisches Hilfswerk – Ortsverband Amberg

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Alarmierung

Das Technische Hilfswerk hat in der örtlichen Gefahrenabwehr keine originären Kompetenzen, sondern wird nur auf Anforderung der jeweils zuständigen Behörden tätig. Wenn beispielsweise nach einem heftigen Gewitterregen unzählige Keller voll mit Wasser stehen, kann die Feuerwehr das THW zur Schadensbeseitigung hinzuziehen.

Privatpersonen können das THW nicht gezielt alarmieren, während andere Behörden sich rund um die Uhr an die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr (Telefon: 112) wenden können, um die Alarmierung des Ortsverbandes zu veranlassen.

Der Ortsbeauftragte oder sein Stellvertreter entscheiden bei Alarmierung bzw. Anforderung durch einen Bedarfsträger, z.B. Feuerwehr oder Polizei, über die Entsendung der Einheiten.

Immer dann, wenn ein Bedarfsträger der Gefahrenabwehr das THW anfordert oder einsetzt und dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt, wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten oder Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

Der THW Ortsverband Amberg ist für die Stadt Amberg sowie für Teile des Landkreises Amberg-Sulzbach zuständig.

Für alle Fälle: 110 (Notruf über Polizei) oder 112 (Notruf über Feuerwehr)

Abschließend noch ein Wort zu den ggf. anfallenden Kosten:

„(2) Erfolgt die Anforderung im ausdrücklichen Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. ...
(4) Bei vorsätzlicher grundloser Alarmierung sind die Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen. ...”Auszug aus § 5 THW-Abrechnungsrichtlinie, Stand 01.03.2009

Grundsätzlich werden also die Einsatzkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt, sodass zum Beispiel der alarmierenden Feuerwehr keinerlei Kosten entstehen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, zuerst einen THW-Fachberater kostenlos anzufordern, der dann vor Ort die Einsatzoptionen mit der Feuerwehr bespricht.

Im Notfall 112

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